Kommt der Privatgutachter zur Einschätzung, dass die Notreparatur des verunfallten Fahrzeugs unwirtschaftlich sei, so kann sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle der Laie darauf verlassen und einen Mietwagen beschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten seien dann nicht unverhältnismäßig (Az. 14 U 19/23).
Im Streitfall klagte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls vor dem Landgericht Hannover auf Erstattung der Mietwagenkosten. Die beklagte Versicherung hatte die Mietwagenkosten als unverhältnismäßig angesehen. Die Geschädigte hatte sich bis zur Reparatur ihres Fahrzeugs einen Mietwagen beschafft. Ein von ihr beauftragter Privatgutachter kam zur Einschätzung, dass eine Notreparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich sei. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte dagegen eine Notreparatur für wirtschaftlich erachtet. Das Landgericht wies die Klage der Klägerin daher ab. Dagegen richtete sich ihre Berufung.
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Klägerin. Sie habe einen Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten in Höhe von insgesamt 5.939,17 Euro. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht sei der Klägerin nicht anzulasten. Sie hätte keine Notreparatur ihres Fahrzeugs veranlassen müssen. Die Klägerin habe der plausiblen und nachvollziehbaren Einschätzung ihres Sachverständigen folgen dürfen. Für die Klägerin als Laie sei nach Auffassung des Gerichts die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Notreparatur nicht erkennbar gewesen.
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